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Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG
Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als Erwerber oder als Beschwerte einer Zweckzuwendung unter Lebenden (Abs. 2 Nr. 1)
Jülicher in Troll, ErbStG | ErbStG § 35 Rn 9 | 38. Auflage Juli 2009