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Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuergesetz, 38. EL
Kommentar
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Abschnitt 1. Steuerpflicht
§ 9 Entstehung der Steuer
Inhaltsübersicht
Alphabetische Übersicht
Allgemeines (Tz. 1 bis Tz. 14)
Steuerentstehung beim Erwerb von Todes wegen (Tz. 15 bis Tz. 75)
Die Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Ausnahmen von der Grundregel
Bedingter Erwerbsgrund und bedingter Erwerbsgegenstand (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG)
Bedingter Erwerb nach ausländischem Recht
Pflichtteilsanspruch und Erbersatzanspruch (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)
Vermögensübergang auf eine Stiftung oder einen Trust (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG)
Erwerb auf Grund einer Auflage oder einer Bedingung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG)
Erwerb auf Grund einer staatlichen Genehmigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e ErbStG)
Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Erbersatzanspruchs oder eines Vermächtnisses (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)
Abfindung für Pflichtteilsverzicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)
Abfindung für aufschiebend bedingtes oder befristetes Vermächtnis (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ErbStG)
Erwerb auf Grund angeordneter Nacherbfolge (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h und i ErbStG)
Ansprüche nach § 2287 BGB (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j ErbStG)
Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden (Tz. 76 bis Tz. 113)
Zweckzuwendungen, § 9 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG (Tz. 114)
Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen, § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Tz. 115 bis Tz. 117)
Aussetzung der Versteuerung, § 9 Abs. 2 ErbStG (Tz. 118)
Rechtsprechung zu § 9

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Steuerentstehung beim Erwerb von Todes wegen (Tz. 15 bis Tz. 75)

ErbStG

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