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Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG
Sonderregelung zur Bereicherung bei Zwangsabtretung oder Einziehung von Mitgliedschaftsrechten und Geschäftsanteilen gegen Abfindung (§ 10 Abs. 10 ErbStG)
Gebel in Troll, ErbStG | ErbStG § 10 Rn 274 - 277 | 38. Auflage Juli 2009