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UmwStG (VZ 2002)


Körperschaftsteuergesetz (VZ 2002)
Veranlagung 2002: Körperschaftsteuer 2002
KSt: Körperschaftsteuergesetz, Durchführungsverordnung, Richtlinien
KSt: Anhang I
UmwStG: 2. Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)
UmwStG: Erster Teil. Allgemeine Vorschriften zu dem zweiten bis siebten Teil
UmwStG: Zweiter Teil. Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person
UmwStG: Dritter Teil. Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft
UmwStG: Vierter Teil. Formwechsel einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft in eine Personengesellschaft
UmwStG: Fünfter Teil. Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)
UmwStG: § 15 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
UmwStG: § 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
UmwStG: Sechster Teil. Barabfindung des Minderheitsgesellschafters
UmwStG: Siebter Teil. Gewerbesteuer
UmwStG: Achter Teil. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen
UmwStG: Neunter Teil. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft
UmwStG: Zehnter Teil. Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft
UmwStG: Elfter Teil. Verhinderung von Missbräuchen
UmwStG: Zwölfter Teil. Übergangs-, Schluss- und Ermächtigungsvorschriften
UmwStG: Anlage (zu § 23)
KStG (VZ 2002) | Bundesgesetzgeber
UmwStG (VZ 2002): UmwStG: Fünfter Teil. Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)
Rechtsstand: 31.12.2002