Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

EStG (VZ 2018)

Einkommensteuergesetz | Bund
EStG (VZ 2018): § 6 c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen
Rechtsstand: 31.12.2018