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[Einkommensteuer-DVO (VZ 2022)] | BUND
[EStDV (VZ 2022)]: § 11d Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
Rechtsstand: 31.12.2022