§ 34g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
[Einkommensteuergesetz (VZ 2022)] | BUND
[EStG (VZ 2022)]: § 34g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Rechtsstand: 31.12.2022