- BC
- 2016
- Heft 5 (Seite 189-240)
- BilRUG – Auf den .Punkt gebracht
- Zwirner: Die wichtigsten Fragen: Vorzeitige Erstanwendung des BilRUG und Auswirkungen auf Prüfungspflicht und Offenlegung
- 1. Kann das BilRUG vorgezogen angewendet werden, und in welchen Fällen ist das sinnvoll?
- 2. Was ist bei der vorzeitigen Anwendung des BilRUG zu berücksichtigen?
- 3. Gelten die erhöhten Schwellenwerte des § 267 HGB auch für das Vorjahr?
- 4. Kann durch das BilRUG die Prüfungspflicht bereits für 2015 entfallen? Ist eine freiwillige Prüfung im Einzelfall zweckmäßig?
- 5. Ist es im Einzelfall zulässig, trotz erfolgter Prüfung des Jahresabschlusses diesen wie eine kleine Kapitalgesellschaft offenzulegen?
- 6. Muss ich Vorjahres-Umsatzerlöse auch ohne vorzeitige Anwendung des BilRUG anpassen?
- 7. Darf eine Gesellschaft, die vor BilRUG mittelgroß war, zur Offenlegung des Jahresabschlusses von den Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch machen?
- 8. Welche Auswirkungen können sich durch die erhöhten HGB-Schwellenwerte für die Prüfungspflicht ergeben?
- 9. Genügt für Kleinstkapitalgesellschaften die Hinterlegung der Bilanz zur Erfüllung ihrer Offenlegungsverpflichtungen?
- 10.?? Ist im Einzelfall trotz der Befreiung von der Prüfungspflicht eine (freiwillige) Prüfung des Jahresabschlusses sinnvoll bzw. erforderlich?
- 11.?? Ist es zulässig, die Regelungen des BilRUG im Einzelabschluss eines Tochterunternehmens vorzeitig anzuwenden, wenn das Mutterunternehmen für seinen Einzel- und Konzernabschluss das BilRUG erst ab 2016 anwendet?
- 12.?? In welchen Fällen ist bei einer vorzeitigen Anwendung des BilRUG – z.B. für Zwecke der Offenlegung – eine Nachtragsprüfung für den bereits geprüften Abschluss erforderlich?
- 13.?? Kann ich die pauschale zehnjährige Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts auch schon für eine in 2015 erfolgte Akquisition nutzen?
- 14.?? Kann ich die pauschale zehnjährige Nutzungsdauer für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände schon für 2015 nutzen?
- 15.?? Was passiert mit noch nicht zugeführten BilMoG-Anpassungsbeträgen zu den Pensionen? Sollte hier etwas für den Jahresabschluss 2015 beachtet werden?
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