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DStR 1992, 466
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen: Anwendung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Beitrittsgebiet mit Wirkung ab 1. 1. 1991; hier: Frist für die Annahme einer Betriebsstätte bei Bauausführungen und Montagen
Erlaß vom 05.03.1992 - 34–S 1301–19–004151