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DStR 1992, 644
BFH: Versorgungsleistungen anläßlich von Betriebs– oder Vermögensübertragungen im Wege vorweggenommenen Erbfolge auch ohne ausdrücklichen Änderungsvorbehalt (§ 323 ZPO) als dauernde Last – Grundsatzentscheidung im Anschluß an den GrS –
Urteil vom 11.03.1992 - X R 141/88