Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
DStR 1995, 1381
BFH: Keine Entnahme bei der Personengesellschaft, wenn Gesellschafter mit Einwilligung der anderen Gesellschafter in ihrem Geschäftszweig tätig wird
Urteil vom 23.03.1995 - IV R 94/93