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DStR 2009, 2595
Oberste Finanzbehörden der Länder: Abgrenzung von Hilfs- und Nebengeschäften zu Finanzdienstleistungsgeschäften zu anderen Geschäften bei Leasing- und Factoringunternehmen bei der Anwendung des § 19 Abs. 3 Nr. 4 GewStDV
gleichlautender Erlaß vom 27.11.2009