- DStR
- 2018
- Heft 39 (Seite 1993-2048)
- Wirtschaftsrecht
- Report
- Schmidt/Gundlach: Blick ins Insolvenzrecht
- 1. Bei der Schenkungsanfechtung ist auf objektive Kriterien aus der Sicht des Empfängers abzustellen
- 2. Die Nutzungsüberlassung an einen Dritten kann gläubigerbenachteiligend sein
- 3. Die Anmeldung einer Forderung von Gesamtgläubigern
- 4. Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
- 5. Der Insolvenzverwalter kann insolvenzrechtliche Ansprüche an Dritte abtreten – dies gilt auch für die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung
- 6. Kein Schutz durch D&O-Versicherung bei Inanspruchnahme nach § 64 GmbHG
- 7. Gerichtsstand bei Einforderung der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG
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