Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
DStR 2023, 268
BFH: Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert Verbuchung der hieraus resultierenden Ansprüche im Jahresabschluss
Urteil vom 02.11.2022 - I R 37/19