Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

DStR 2025, 1945
Oberste Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und Niederschlagungen von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwal­teten Steuern und Abgaben
GLE vom 07.08.2025