- DStR
- 2025
- Heft 9 (Seite 425-488)
- Beruf
- Rechtsprechung
- Fietkau: BGH stellt geringere Anforderungen an Transparenz von Vergütungsvereinbarungen als EuGH
- Leitsätze
- Sachverhalt:
- Entscheidung des BGH:
- Vereinbarung eines Zeithonorars in AGB grundsätzlich zulässig, unterliegt aber AGB-rechtlicher Kontrolle
- BGH stellt geringere Anforderungen als EuGH
- Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung aufgrund Verknüpfung mit Zusatzklauseln
- Folge: Anwendung des gesetzlichen Gebührenrechts
- Anmerkung:
- Fietkau: BGH stellt geringere Anforderungen an Transparenz von Vergütungsvereinbarungen als EuGH
- Rechtsprechung
- Beruf
- Heft 9 (Seite 425-488)
- 2025