FG Berlin-Brandenburg: Streitwert bei Verfahren über Einheitswertbescheide ist grundsätzlich nach der Auswirkung bei der Grundsteuer für sechs Jahre zu bemessen
DStRE 2018, 180
FG Berlin-Brandenburg: Streitwert bei Verfahren über Einheitswertbescheide ist grundsätzlich nach der Auswirkung bei der Grundsteuer für sechs Jahre zu bemessen
Beschluss vom 08.06.2017 - 3 K 3033/17