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Zitiert in:
- DStRE
- 2018
- Heft 7 (Seite 385-448)
- Rechtsprechung
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- EU-Recht
- Erbschaftsteuer
- Abgabenordnung
- Abgabenordnung/Insolvenzordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Erwerb eigener Anteile durch GmbH als Gewinn nach § 17 EStG beim Gesellschafter auch nach BilMoG
- BFH: Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs; Schätzung des Bruttolistenpreises bei Importfahrzeug
- BFH: Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus VuV nach Veräußerung des Vermietungsobjekts mit (angeblicher) Reinvestitionsabsicht
- BFH: Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
- BFH: Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs
- BFH: Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes
- BFH: Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn
- BFH: Außenprüfung sog. „Einkommensmillionäre“ nach § 193 Abs. 1 iVm § 147a AO auch bei zu veranlagenden Kapitaleinkünften zulässig und nicht verfassungswidrig
- Beruf
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 385-448)
- 2018