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Zitiert in:
- DStRE
- 2019
- Heft 23 (Seite 1433-1496)
- Rechtsprechung
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer/Bewertungsrecht
- Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Verfahrensrecht
- Sonstiges
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall
- BFH: Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis 2009
- BFH: Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils
- BFH: Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Darlehen
- BFH: Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer
- FG Düsseldorf: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten eines Gebäudes; Sanierung des Anschlusskanals auf öffentlichem Grund
- FG München: Zurechnung und Ermittlung des Übernahmegewinns gemäß § 4 Abs. 4 UmwStG 2002 bei unentgeltlich nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag erworbenen GmbH-Anteilen
- BFH: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Entgelten der Reiseveranstalter für Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern
- BFH: Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten
- EuGH: Keine Mehrwertsteuerbefreiung von Surf- und Segelunterrichtsleistungen
- BFH: EuGH-Vorlage zum grenzüberschreitenden Apothekenrabatt
- BFH: Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen
- BFH: Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe
- Beruf
- Rechtsprechung
- Heft 23 (Seite 1433-1496)
- 2019