FG München: Im Rahmen einer Aufwärtsverschmelzung bei der Mutterkapitalgesellschaft infolge einer mittelbaren Anteilsvereinigung angefallene Grunderwerbsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar
DStRE 2020, 921
FG München: Im Rahmen einer Aufwärtsverschmelzung bei der Mutterkapitalgesellschaft infolge einer mittelbaren Anteilsvereinigung angefallene Grunderwerbsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar
Urteil vom 13.05.2020 - 6 K 75/19