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DStRK 2021, 33
Anm. zu BFH: Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem „Biberschaden“ als außergewöhnliche Belastungen iSd § 33 EStG
Entscheidungsbesprechung von Gerrit Uphues zum Urteil v. 01.10.2020 - VI R 42/18