Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
DStRK 2023, 303
Anm. zu FG Köln: Keine Kapitalertragsteuer für ein Vorfälligkeitsentgelt nach vorzeitiger Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft
Entscheidungsbesprechung von Albert Schlund zum Urteil v. 15.02.2023 - 2 K 148/20