- IStR
- 2013
- Heft 16 (Seite 589-640)
- Internationales Steuerrecht
- Aufsätze
- Schönfeld: Generalthema 1: Die Besteuerung von passiven ausländischen Einkünften innerhalb von Unternehmensgruppen
- Czakert: Generalthema 2 und Seminar D: Der internationale Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Kooperation der Steuerverwaltungen
- Ismer: Seminar A: Klimawandel und internationale Besteuerung
- Reinhold: Zum Seminar B: Herausforderungen bei Kurzzeitentsendungen von Personal aus steuerlicher Sicht der deutschen Industrie
- Lüdicke, Lange-Hückstädt: Seminar C: Grenzüberschreitende Verlustnutzung
- Naumann: Seminar E: Gewinnaufteilungsmethoden und der Fremdvergleichsgrundsatz
- Rödder, Pinkernell: Zum Seminar F: 20 Thesen zur BEPS-Diskussion
- 1. Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) ist ein reales Phänomen, erfordert aber eine differenzierende Betrachtung.
- 2. Deutsche Unternehmen dürfen nicht aufgrund der „aggressiven Steuergestaltung” einiger ausländischer Konzerne benachteiligt werden.
- 3. Steuerliche Gestaltung dient ganz überwiegend legitimen Zwecken.
- 4. Die Nutzung gesetzlich vorgesehener Steuervorteile bzw. der Unterschiede einzelner Steuersysteme ist keine aggressive Steuergestaltung.
- 5. Derzeit besteht kein internationaler Konsens bezüglich einer „sachgerechten” Verteilung des Steuersubstrats der multinationalen Konzerne.
- 6. Die Entscheidung über Einzelmaßnahmen folgt aus der Grundsatzentscheidung über die Verteilung des Steueraufkommens.
- 7. BEPS ist ein internationales Problem und bedarf einer internationalen Lösung.
- 8. Deutsche Unternehmen nutzen vor allem Steuervorteile im EU-Binnenmarkt; gegenüber Drittstaaten bestehen hohe Hürden.
- 9. BEPS ist kein Grund, die Freistellungsmethode in Frage zu stellen.
- 10. Die deutschen Maßnahmen zur Bekämpfung „weißer Einkünfte” sind bereits ausreichend.
- 11. Die deutschen Maßnahmen gegen übermäßige Fremdfinanzierung sind bereits ausreichend.
- 12. Die steuerliche Behinderung von Investitionen in Niedrigsteuerländern innerhalb des EU-/EWR-Gebiets kollidiert mit der Niederlassungsfreiheit.
- 13. Die als missbräuchlich empfundene Verlagerung der Einkünfte aus immateriellen Wirtschaftsgütern erfordert keine (weiteren) Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers.
- 14. Eine stärkere Besteuerung von Lizenzgebühren wäre keine gute Lösung.
- 15. Auch eine Erweiterung der Quellenbesteuerung bei E-Commerce-Geschäften bedarf gründlicher Prüfung im Hinblick auf etwaige Nachteile.
- 16. Eine Verschärfung der Anforderungen an Verrechnungspreise wäre derzeit kontraproduktiv.
- 17. Das deutsche Steuerrecht braucht keine neuen Missbrauchstatbestände.
- 18. Die länderbezogene Aufschlüsselung von Finanzkennzahlen könnte einen nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von BEPS leisten.
- 19. Bitte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
- 20. Das Ergebnis der BEPS-Diskussion darf nicht in zusätzlicher Doppelbesteuerung bestehen.
- Lang: Jubiläumsseminar 75 Jahre International Fiscal Association (IFA): Wie werden die Steuersysteme in 25 Jahren aussehen?
- Schnitger: Seminar I: Länder und Gemeindesteuern und internationale Besteuerung
- Englisch, Datzer: Seminar J: Overhead und Vorsteuerabzug
- Aufsätze
- Internationales Steuerrecht
- Heft 16 (Seite 589-640)
- 2013