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IStR 2015, 744 (m. Anm. Benzler, Tromp)
BFH: Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital zum Zwecke des Erwerbs einer Beteiligung bei mittelbarem Anteilserwerb sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen nach § 8a Abs. 6 KStG 2002 aF
Urt. vom 29.01.2015 - I R 68/13 mAnm Tromp, Benzler