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MwStR 2013, 125 (m. Anm. Grube)
EuGH: Steuerschuld des Rechnungsausstellers hängt nicht von tatsächlich ausgeführtem steuerpflichtigen Umsatz ab/Bei Steuerhinterziehung oder Betrug des Leistenden Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger nur eingeschränkt zulässig
Urt. vom 31.01.2013 - C-642/11 mAnm Grube