- MwStR
- 2015
- Heft 7 (Seite 237-280)
- Verwaltungsanweisungen
- Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG)
- I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
- II. Anwendungsregelungen
- 1. Anwendung
- 1.1 Leistungsempfänger ist zum Zeitpunkt der Lieferung Steuerschuldner
- a) Schlussrechnung über nach dem 31.12.2014 erbrachte Lieferungen bei Abschlagszahlungen vor dem 1.1.2015
- b) Berichtigung einer vor dem 1.1.2015 erstellten Rechnung über Anzahlungen, wenn die Zahlung erst nach dem 31.12.2014 erfolgt
- c) Abrechnungen nach dem 31.12.2014 über Leistungen, die vor dem 1.1.2015 erbracht worden sind
- d) Berichtigung nach dem 31.12.2014 einer vor dem 1.1.2015 erstellten und bezahlten Rechnung über Anzahlungen
- 1.2. Leistender Unternehmer ist zum Zeitpunkt der Lieferung Steuerschuldner
- a) Schlussrechnung über nach dem 31.12.2014 erbrachte Lieferungen bei Abschlagszahlungen vor dem 1.1.2015
- b) Berichtigung einer vor dem 1.1.2015 erstellten Rechnung über Anzahlungen, wenn die Zahlung erst nach dem 31.12.2014 erfolgt
- 2. Übergangsregelung
- III. Schlussbemerkungen
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachlotterien
- Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG)
- Verwaltungsanweisungen
- Heft 7 (Seite 237-280)
- 2015