- MwStR
- 2020
- Heft 3 (Seite 101-152)
- Aufsätze
- Meyer-Burow/Connemann: JStG 2019: Die Verwendung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM als verschärfte Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
- 1. USt-IdNr. und ZM als zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
 - 2. Abnehmer verwendet gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr.
 - 3. Verwendung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung: Konsequenzen für die Steuerbefreiung
 - 4. Vorsteuerabzug bei Nichtverwendung der USt-IdNr./Wahlrecht zur Besteuerung?
 - 5. Verspätete/nachträgliche „Verwendung“ der USt-IdNr.
 - 6. Verspätete/unrichtige Abgabe oder Nichtabgabe der ZM
 - 7. Zusammenfassung und Vorschläge/Klärung durch BMF-Schreiben
 
 - Peter: Vorsicht, Falle! Warum der neue § 6b UStG bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften ins Leere läuft
 
 - Meyer-Burow/Connemann: JStG 2019: Die Verwendung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM als verschärfte Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
 
 - Aufsätze
 
 - Heft 3 (Seite 101-152)
 
 - 2020