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NZG 2011, 1222
Ein Staatshaftungsanspruch wegen verspäteter innerstaatlicher Umsetzung der EG-Richtlinie über die bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsforderungen bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens ist kein Gesamtschaden
Beitrag von Dr. Anja Commandeur, Dr. Hanna Kappstein