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Zitiert in:
- StB
- 2015
- Heft 04 (Seite 93-132)
- StB-Verwaltungsreport
- EINKOMMENSTEUER
- UMSATZSTEUER
- ABGABENORDNUNG
- Oberste Finanzbehörden der Länder: Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
- BMF: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren; Aussetzung der Vollziehung; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium
- BMF: Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 20. 3. 2015 ergangen sind
- StB-Verwaltungsreport
- Heft 04 (Seite 93-132)
- 2015