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SteuK 2011, 215
Anm. zu FG Köln: Due Diligence-Kosten stellen auch bei Gewinneinkünften regelmäßig Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Unternehmensbeteiligung dar
Entscheidungsbesprechung von Dr. Torsten Rosenke zum Urteil v. 06.10.2010 - 13 K 4188/07