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SteuK 2011, 222
Anm. zu BFH: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen die voraussichtlichen Aussonderungsmöglichkeiten berücksichtigen
Entscheidungsbesprechung von Dr. Hans-Peter Roth zum Urteil v. 18.01.2011 - X R 14/09