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SteuK 2016, 529
Anm. zu BFH: Treuhändervergütungen im Verbraucherinsolvenzverfahren sind weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen
Entscheidungsbesprechung von Raphael Schuster zum Urteil v. 04.08.2016 - VI R 47/13