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ZEV 2004, 328
Bayer. Staatsministerium der Finanzen: Steuerbefreiung für Kulturgüter, die dem Denkmalschutz unterstellt werden und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)
Erlaß vom 07.04.2004 - 34 - S 3812 - 038 - 9172/04