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Zitiert in:
- ZEV
- 2004
- Heft 6 (Seite 221-260)
- Rechtsprechung
- Erbrecht
- Angrenzende Gebiete
- Schenkungsrecht
- Steuerrecht
- BFH: Bedeutung einer Wertsicherungsklausel für die tatsächliche Durchführung eines die Abziehbarkeit als dauernde Last begründenden Versorgungsvertrags
- BFH: Ablösung einer als dauernde Last abziehbaren Versorgungsrente
- FG Nürnberg: Pauschbetrag für Nachlassregelungskosten je Erbfall nur einmal zu gewähren
- FG Münster: Fehlerkorrektur und Steuerberechnung nach § 14 ErbStG
- FG München: Anteilige Rücklage nach § 6b EStG kein begünstigtes Betriebsvermögen i. S. des § 13a Abs. 2 ErbStG
- Rechtsprechung
- Heft 6 (Seite 221-260)
- 2004