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ZEV
2013
Heft 10 (Seite 529-580)
Aufsatz
Mankowski: Gelten die bilateralen Staatsverträge der Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Erbrecht nach dem Wirksamwerden der EuErbVO weiter?
1. Anknüpfungsprinzipien der EuErbVO
2. Türkisch-deutscher Konsularvertrag mit Nachlassabkommen
3. Bilaterale Verträge mit Persien und der Sowjetunion
4. Zusammenfassung
ZEV 2013, 529
Gelten die bilateralen Staatsverträge der Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Erbrecht nach dem Wirksamwerden der EuErbVO weiter?
Aufsatz von Prof. Dr. Peter Mankowski
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