- ZEV
- 2013
- Heft 11 (Seite 581-640)
- Praxisforum
- Schäuble: Die Löschung von Grundpfandrechten verstorbener Berechtigter
- 1. Einleitung
- 2. Fall 1: Der Eigentümer kann ohne Mitwirkung der Erben das Grundpfandrecht zur Löschung bringen.
- 3. Fall 2: Schon der ursprüngliche Grundpfandrechtsgläubiger ist unbekannt.
- 4. Fall 3: Der ursprüngliche Grundpfandrechtsgläubiger ist bekannt, die Erben des Grundpfandrechtsgläubigers sind unbekannt.
- 5. Fall 4: Der Grundpfandrechtsgläubiger und seine Erben sind hinreichend bekannt.
- 6. Zusammenfassung
- Kaya: Erbengemeinschaft und Gesellschafterversammlung
- Horstmann: Rechtsnachfolge von Todes wegen bei Sozialleistungsansprüchen (§§ 56 ff. SGB I)
- Geck: Betriebsvermögensverschonung bei unmittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaften
- Schäuble: Die Löschung von Grundpfandrechten verstorbener Berechtigter
- Praxisforum
- Heft 11 (Seite 581-640)
- 2013