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ZEV
2015
Heft 10 (Seite 553-608)
Finanzverwaltung
Erteilung von verbindlichen Auskünften in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG
Adressat
Entscheidung des BVerfG
Ablehnung verbindlicher Auskünfte zu §§ 13a, 13b ErbStG
Unterrichtung beteiligter Stellen/Finanzämter
Hinweis auf Möglichkeit der Rücknahme bereits gestellter Anträge
Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern
ZEV 2015, 604
BayLfSt: Erteilung von verbindlichen Auskünften in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG
Vfg. vom 06.08.2015 - S 3700.2.1-11/2 St34
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