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ZEV
2016
Heft 2 (Seite 57-116)
Rechtsprechung
Erbenstellung
OLG Schleswig: Beachtlicher Inhaltsirrtum bei irrtümlicher Annahme, die Frist zur Erbausschlagung beginne erst mit Erhalt des Erbscheins
Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Red.:
ZEV 2016, 82
OLG Schleswig: Beachtlicher Inhaltsirrtum bei irrtümlicher Annahme, die Frist zur Erbausschlagung beginne erst mit Erhalt des Erbscheins
Beschl vom 31.07.2015 - 3 Wx 120/14
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