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ZEV 2018, 52
Oberste Finanzbehörden der Länder: Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 Abs. 2 ErbStG; erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für einen Vorerwerb (R E 14.3 Abs. 3 ErbStR)
gleichl. Erl. vom 26.10.2017