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ZEV 2018, 750 (Ls.)
OLG Hamburg: Klausel in einem gemeinschaftlichen Testament, über das Erbe frei verfügen zu dürfen, ist kein Änderungsvorbehalt für die letztwilligen Verfügungen des überlebenden Beteiligten
Beschluss vom 13.02.2018 - 2 W 22/17