FG Rheinland-Pfalz: Kein Sonderausgabenabzug bei Ausschluss der Anpassung nach § 323 ZPO für den Fall des Auszugs der Übergeber aus ihrer bisherigen Wohnung gleich aus welchem Grund
ZEV 2019, 612 (Ls.)
FG Rheinland-Pfalz: Kein Sonderausgabenabzug bei Ausschluss der Anpassung nach § 323 ZPO für den Fall des Auszugs der Übergeber aus ihrer bisherigen Wohnung gleich aus welchem Grund
Urteil vom 30.07.2019 - 5 K 2332/17