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Zitiert in:
- ZEV
- 2019
- Heft 2 (Seite 49-112)
- Aktuelle Leitsätze
- Erbrecht
- OLG Köln: Keine erbrechtliche Ungleichbehandlung eines nichtehelichen Kindes bei verspäteter Geltendmachung des Erbrechts
- OLG Hamm: Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlasspflegschaft
- OLG Hamm: Pflicht zur Benennung der bezugsberechtigten Person aus einem Lebensversicherungsvertrag gegenüber dem Nachlasspfleger
- OLG München: Schuldner einer Nachlasserbenschuld
- OLG Koblenz: Anspruch auf Rechenschaftslegung durch einen Miterben
- OLG München: Keine Beschwerdebefugnis für einzelnen Miterben bei Antrag auf „Berichtigung“ einer bereits überholten Eigentümereintragung im Grundbuch
- OLG Stuttgart: Einsetzung des Ehegatten zum Alleinerben unter der auflösenden Bedingung der Wiederverheiratung
- OLG Köln: Unzulässigkeit eines einer Auflassungsvormerkung beigefügten Wirksamkeitsvermerks bei Unklarheit der Entgeltlichkeit der Veräußerung durch den Vorerben
- OLG München: Anforderungen an den Willen des Erblassers für eine befreite Vorerbschaft
- OLG Köln: Unzureichende Indizien für den einvernehmlichen Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Oldenburg: Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zustimmung zum Scheidungsantrag der Ehefrau
- OLG Frankfurt aM: Testamentsauslegung „für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens“
- KG: Auslegung der Formulierung „sollten wir zur gleichen Zeit sterben“ bei fehlender Erbeinsetzung für den Fall des Vorversterbens eines Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament
- KG: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- LG Düsseldorf: Geschäftswert für die Beurkundung der Aufhebung eines Erbvertrags
- OLG Frankfurt aM: Gerichtsgebührenbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung im Erbscheinsverfahren
- Angrenzende Gebiete
- Steuerrecht
- Erbrecht
- Aktuelle Leitsätze
- Heft 2 (Seite 49-112)
- 2019