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Zitiert in:
- ZEV
- 2020
- Heft 6 (Seite 317-384)
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- Finanzverwaltung
- Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwundes bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
- Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen sowie des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs bei beschränkter Steuerpflicht
- Gemeiner Wert von Erfindungen und Urheberrechten (R B 9.2 ErbStR 2011) – Kapitalisierungszinssatz für Erwerbe ab dem Jahr 2018
- Rechtsfolgen der Rücknahme einer Bedarfswertanforderung
- Heft 6 (Seite 317-384)
- 2020