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Zitiert in:
- ZEV
- 2020
- Heft 9 (Seite 517-588)
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- Aktuelle Leitsätze
- Finanzverwaltung
- Abrundung nach § 10 Abs. 1 ErbStG in den Fällen der Jahresversteuerung nach § 23 ErbStG
- Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft – erbschaftsteuerliche Behandlung einer „anderen Gegenleistung“ iSd § 20 UmwStG im Rahmen des § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG
- Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungs- und Teileigentum
- Heft 9 (Seite 517-588)
- 2020