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Beck'scher Online-Kommentar
IX. Vorsteuerabzug des letzten Abnehmers für die geschuldete Steuer, § 25b Abs. 5 UStG
Brandl in BeckOK UStG, Weymüller | UStG § 25b Rn. 82-84 | 8. Auflage | Stand: 01.12.2015