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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
6. Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) (§ 1 - § 68)
Abschnitt III. Leistungen (§ 11 - § 20)
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlass des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht
Zur →
aktuellen Auflage
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§ 20 Rückzahlungspflicht
(1) 1Haben die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung
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weitere Auflagen
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169
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8
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