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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Erster Unterabschnitt. Renten an Versicherte (§ 56 - § 62)
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
§ 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
§ 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
§ 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
A. Normzweck
B. mehrere Renten (Abs. 1, S. 1)
C. Kürzung (Abs. 1 S. 2)
D. Rentenabfindung (Abs. 2)
§ 60 Minderung bei Heimpflege
§ 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung
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§ 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
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Kommentierung: § 59
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Kommentar zum Sozialrecht, 7. A. 2021
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6. Auflage 2019 - Rn 1-5
5. Auflage 2017 - Rn 1-5
3. Auflage 2013 - Rn 1-5
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