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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Zweiter Unterabschnitt. Leistungen an Hinterbliebene (§ 63 - § 71)
§ 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
A. Normzweck
B. Anspruchsvoraussetzungen und Dauer (Abs. 1)
C. mehrere Berechtigte (Abs. 2)
D. Minderung festgestellter Renten (Abs. 3)
Kommentar zum Sozialrecht
A. Normzweck
Holtstraeter in Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht | SGB VII § 66 Rn. 1 | 2. Auflage 2011
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