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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
80. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –
Drittes Kapitel. Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Vierter Abschnitt. Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (§ 52a - § 58a)
§ 52a Übergangsregelung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
§ 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
§ 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
§ 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
§ 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
§ 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
§ 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
§ 58a Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
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§ 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
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