(1) Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung als 1.Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin auf Zeit, Soldat auf Zeit, Berufssoldatin oder Berufssoldat der Bundeswehr sowie als sonstige Beschäftigte oder sonstiger Beschäftigter
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Berchtold, 5. Aufl. 2017, SGB III § 27